DER STANDARD: Die Bürger haben ein Recht auf ihre eigenen Daten / ''Terrorismus als Vorwand''!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: TV News


Wien (ots) - Kämpf um deine Daten! Max Schrems gibt diesen Ratschlag nicht nur allen Internetbenutzern, sondern hat selbst juristische Schritte gesetzt, die den Menschen ihr Grundrecht auf ihre Daten wieder zurückgeben.

Dass das irische Höchstgericht die Beschwerde des österreichischen Juristen über die Zusammenarbeit von Facebook mit dem US-Geheimdienst NSA an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet hat, ist eine positive Entwicklung.

Denn der EuGH hat im April bereits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.

Selbst EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte die Weiterleitung von Schrems' Datenschutzverfahren auf die europäische Ebene als "positiven Schritt".

Zusammen mit den Enthüllungen von Edward Snowden über die massenhafte Überwachung der US-Geheimdienste hat Schrems' Verfahren das Potenzial, über die Zukunft des Datenstroms zwischen den EU-Staaten und den USA zu entscheiden.

Denn damit steht die sogenannte Safe-Harbour-Erklärung aus dem Jahr 2000 auf dem Prüfstand. Damit wird die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA erlaubt, ohne dass dort Datenschutzstandards garantiert werden.

Der irische Gerichtshof stellt zu Recht die Frage, ob die in der Europäischen Charta der Grundrechte garantierten Rechte mit dem US-Vorgehen in Einklang stehen.

Dies ist mit Blick auf die jüngsten Enthüllungen von Edward Snowden, der die massenhafte Überwachung von Bürgern in einem nicht vorstellbaren Ausmaß durch US-Geheimdienste offenbarte, relevant.

Laut Snowden ermöglicht das Programm Prism den Geheimdiensten weitgehenden Zugriff auch auf Daten von Internetdiensten wie Facebook.

Die in der neuesten Ausgabe des Spiegel veröffentlichten Dokumente von Snowden zeigen, wie umfangreich die NSA aus Deutschland spionierte und dass sie hier Standorte unterhielt.

Dies bietet auch Stoff für weitere Ermittlungen, obwohl die Generalbundesanwaltschaft bisher nur Schritte wegen der Ausspähung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel eingeleitet hat.

Für die massenhafte Ausspähung von deutschen Bürgern fehlten bisher Beweise, die nun Snowdens Dokumente liefern können.

Diese juristischen Verfahren bieten die Chance, auch auf politischer Ebene den Umgang mit Datenschutz zu überdenken und die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs zu überprüfen.

Trotz des EuGH-Urteils will Justizminister Wolfgang Brandstetter die Vorratsdatenspeicherung beibehalten. Er befürchtet einen "Verlust an Effektivität bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität", gab er als Begründung vergangenen Sonntag in der ORF-Pressestunde an.

Im Vorjahr gab es 354-mal Zugriffe auf diese Daten - aber kein einziges Mal in Zusammenhang mit einem terroristischen Verdacht. Dabei war die Terrorismus-Bekämpfung der Grund, warum die EU-Richtlinie 2006 eingeführt worden war.

Die Frage, ob dies den Eingriff in zentrale Grundrechte rechtfertigt, der Bürger unter einen Generalverdacht stellt, beschäftigt derzeit den Verfassungsgerichtshof. Die erste Anhörung fand vergangene Woche statt, ein Urteil wird für den Herbst erwartet.

Dass sich Geheimdienste über politische Vorgaben hinwegsetzen, ist bekannt.

Es liegt nun an europäischen Gerichten, den Bürgern das zurückzugeben, was ihnen gehört: ihre persönlichen Daten.

Kommentar von Alexandra Föderl-Schmid

Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62553/2765139/der-standard-kommentar-terrorismus-als-vorwand-von-alexandra-foederl-schmid von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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- dem Parteien-Portal mit aktuellen Partei Infos und Artikeln

Wien (ots) - Kämpf um deine Daten! Max Schrems gibt diesen Ratschlag nicht nur allen Internetbenutzern, sondern hat selbst juristische Schritte gesetzt, die den Menschen ihr Grundrecht auf ihre Daten wieder zurückgeben.

Dass das irische Höchstgericht die Beschwerde des österreichischen Juristen über die Zusammenarbeit von Facebook mit dem US-Geheimdienst NSA an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet hat, ist eine positive Entwicklung.

Denn der EuGH hat im April bereits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.

Selbst EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte die Weiterleitung von Schrems' Datenschutzverfahren auf die europäische Ebene als "positiven Schritt".

Zusammen mit den Enthüllungen von Edward Snowden über die massenhafte Überwachung der US-Geheimdienste hat Schrems' Verfahren das Potenzial, über die Zukunft des Datenstroms zwischen den EU-Staaten und den USA zu entscheiden.

Denn damit steht die sogenannte Safe-Harbour-Erklärung aus dem Jahr 2000 auf dem Prüfstand. Damit wird die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA erlaubt, ohne dass dort Datenschutzstandards garantiert werden.

Der irische Gerichtshof stellt zu Recht die Frage, ob die in der Europäischen Charta der Grundrechte garantierten Rechte mit dem US-Vorgehen in Einklang stehen.

Dies ist mit Blick auf die jüngsten Enthüllungen von Edward Snowden, der die massenhafte Überwachung von Bürgern in einem nicht vorstellbaren Ausmaß durch US-Geheimdienste offenbarte, relevant.

Laut Snowden ermöglicht das Programm Prism den Geheimdiensten weitgehenden Zugriff auch auf Daten von Internetdiensten wie Facebook.

Die in der neuesten Ausgabe des Spiegel veröffentlichten Dokumente von Snowden zeigen, wie umfangreich die NSA aus Deutschland spionierte und dass sie hier Standorte unterhielt.

Dies bietet auch Stoff für weitere Ermittlungen, obwohl die Generalbundesanwaltschaft bisher nur Schritte wegen der Ausspähung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel eingeleitet hat.

Für die massenhafte Ausspähung von deutschen Bürgern fehlten bisher Beweise, die nun Snowdens Dokumente liefern können.

Diese juristischen Verfahren bieten die Chance, auch auf politischer Ebene den Umgang mit Datenschutz zu überdenken und die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs zu überprüfen.

Trotz des EuGH-Urteils will Justizminister Wolfgang Brandstetter die Vorratsdatenspeicherung beibehalten. Er befürchtet einen "Verlust an Effektivität bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität", gab er als Begründung vergangenen Sonntag in der ORF-Pressestunde an.

Im Vorjahr gab es 354-mal Zugriffe auf diese Daten - aber kein einziges Mal in Zusammenhang mit einem terroristischen Verdacht. Dabei war die Terrorismus-Bekämpfung der Grund, warum die EU-Richtlinie 2006 eingeführt worden war.

Die Frage, ob dies den Eingriff in zentrale Grundrechte rechtfertigt, der Bürger unter einen Generalverdacht stellt, beschäftigt derzeit den Verfassungsgerichtshof. Die erste Anhörung fand vergangene Woche statt, ein Urteil wird für den Herbst erwartet.

Dass sich Geheimdienste über politische Vorgaben hinwegsetzen, ist bekannt.

Es liegt nun an europäischen Gerichten, den Bürgern das zurückzugeben, was ihnen gehört: ihre persönlichen Daten.

Kommentar von Alexandra Föderl-Schmid

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Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62553/2765139/der-standard-kommentar-terrorismus-als-vorwand-von-alexandra-foederl-schmid von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

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