Bosbach fordert Verschärfung der Strafen für Kinderpornografie!
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: TV News


Bonn/Berlin (ots) - Wolfgang Bosbach (CDU) fordert eine Verschärfung der Strafen für Kinderpornografie.

In der Sitzung des Innenausschusses werde es zunächst um die Aufklärung von Sachverhalten in Zusammenhang mit der Affäre Edathy gehen.

"Ich hoffe aber dann, dass wir uns auch einem anderen Komplex zuwenden, nämlich einer meiner Überzeugung nach notwendigen Verschärfung des Strafrechtes", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im phoenix-Interview.

Bei der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses für einen besseren Schutz der Kinder wollten wir nur diejenigen freistellen, die aus familiärer Verbundenheit als Eltern oder Großeltern Aufnahmen von Kindern machten ohne jeden Bezug zur Sexualität oder der Darstellung von Geschlechtsteilen.

"Aber wenn mit derartigen Aufnahmen Handel betrieben wird, wenn dort geschäftsmäßig und gewerbsmäßig mit den Bildern Gewinn erzielt werden soll, ist jedenfalls meiner Überzeugung nach die Grenze zu einem strafwürdigen Verhalten überschritten."

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Pressestelle
Telefon: 0228 / 9584 192
Fax: 0228 / 9584 198
presse@phoenix.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/6511/2667205/bosbach-fordert-verschaerfung-der-strafen-fuer-kinderpornografie-video von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf http://www.parteien-news.de
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Bonn/Berlin (ots) - Wolfgang Bosbach (CDU) fordert eine Verschärfung der Strafen für Kinderpornografie.

In der Sitzung des Innenausschusses werde es zunächst um die Aufklärung von Sachverhalten in Zusammenhang mit der Affäre Edathy gehen.

"Ich hoffe aber dann, dass wir uns auch einem anderen Komplex zuwenden, nämlich einer meiner Überzeugung nach notwendigen Verschärfung des Strafrechtes", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im phoenix-Interview.

Bei der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses für einen besseren Schutz der Kinder wollten wir nur diejenigen freistellen, die aus familiärer Verbundenheit als Eltern oder Großeltern Aufnahmen von Kindern machten ohne jeden Bezug zur Sexualität oder der Darstellung von Geschlechtsteilen.

"Aber wenn mit derartigen Aufnahmen Handel betrieben wird, wenn dort geschäftsmäßig und gewerbsmäßig mit den Bildern Gewinn erzielt werden soll, ist jedenfalls meiner Überzeugung nach die Grenze zu einem strafwürdigen Verhalten überschritten."

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