Hausverwalter und Wohnungsvermieter: GEZ-Auskunftspflicht über Mieter ab 2013
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: TV Infos


Wohnungseigentümer und Hausverwalter sollen von der GEZ verpflichtet werden können, Auskünfte über ihre Mieter zu geben. Dies sieht ein aktueller Entwurf für eine Änderung des deutschen Rundfunkstaatsvertrages vor, den die Regierungschefs der 16 Bundesländer vor kurzem gebilligt haben. Vom 1.1.2013 an geben die Einwohnermeldeämter ihre Daten über alle Einwohner der Bundesrepublik automatisch an die Rundfunkanstalten weiter. Wird daraus nicht klar, wer in einer bestimmten Wohnung lebt, kann die GEZ vom Eigentümer oder Hausverwalter Auskunft verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst Name, Geburtsdatum und Einzugstermin der Bewohner. Hausverwaltungen wie die Wohnbau Service Bonn GmbH kritisieren die Pläne.

Ralf Endres von Wohnbau Service äußerte sich dazu gegenüber dem Internetportal weg-hausverwaltung.net. Er bezeichnete die Auskunftsansprüche der Gebühreneinzugszentrale als ?unangemessen?. Sie könnten das Vertrauensverhältnis zwischen Hausverwaltern und Mietern ?erheblich stören?, erklärte Endres laut dem Portal. Denn es sei nicht die Aufgabe der Verwalter oder auch der Vermieter, die GEZ bei der Kontrolle der Mieter zu unterstützen.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass das TV-Gebührensystem Anfang 2013 auf ein allgemeines Beitragssystem umgestellt wird: Die Zahlung von Rundfunk- und Fernsehgebühren wird nicht mehr an den Besitz eines Gerätes gekoppelt. Stattdessen muss jeder Haushalt zahlen. Basis dafür sind die Daten der Einwohnermeldeämter ? weisen diese jedoch Lücken auf, soll der Vermieter oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Hausverwalter herangezogen werden.

Pressekontakt / Fragen zu dieser Mitteillung:
Dr. ZitelmannPB. GmbH
Sebastian Hinsch
Rankestraße 17
10789 Berlin
Tel. 030 726276 1761
Mail hinsch@zitelmann.com
WWW zitelmann.com

Betreiberin des Internetportals weg-hausverwaltung.net:
Wohnbau Service Bonn GmbH
Postfach 20 04 65
53134 Bonn
Tel. 0228 320 0
Fax 0228 320 303
Mail serv4u@wohnbau-service.de
WWW wohnbau-service.de

weg-hausverwaltung.net: Hier gibt es u.a. Informationen aus der Hausverwaltung Bonn und Allgemeines über Hausverwalter.
(Weitere interessante Berlin News & Berlin Infos können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)

Veröffentlicht von >> pmfwbapp << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Wohnungseigentümer und Hausverwalter sollen von der GEZ verpflichtet werden können, Auskünfte über ihre Mieter zu geben. Dies sieht ein aktueller Entwurf für eine Änderung des deutschen Rundfunkstaatsvertrages vor, den die Regierungschefs der 16 Bundesländer vor kurzem gebilligt haben. Vom 1.1.2013 an geben die Einwohnermeldeämter ihre Daten über alle Einwohner der Bundesrepublik automatisch an die Rundfunkanstalten weiter. Wird daraus nicht klar, wer in einer bestimmten Wohnung lebt, kann die GEZ vom Eigentümer oder Hausverwalter Auskunft verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst Name, Geburtsdatum und Einzugstermin der Bewohner. Hausverwaltungen wie die Wohnbau Service Bonn GmbH kritisieren die Pläne.

Ralf Endres von Wohnbau Service äußerte sich dazu gegenüber dem Internetportal weg-hausverwaltung.net. Er bezeichnete die Auskunftsansprüche der Gebühreneinzugszentrale als ?unangemessen?. Sie könnten das Vertrauensverhältnis zwischen Hausverwaltern und Mietern ?erheblich stören?, erklärte Endres laut dem Portal. Denn es sei nicht die Aufgabe der Verwalter oder auch der Vermieter, die GEZ bei der Kontrolle der Mieter zu unterstützen.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass das TV-Gebührensystem Anfang 2013 auf ein allgemeines Beitragssystem umgestellt wird: Die Zahlung von Rundfunk- und Fernsehgebühren wird nicht mehr an den Besitz eines Gerätes gekoppelt. Stattdessen muss jeder Haushalt zahlen. Basis dafür sind die Daten der Einwohnermeldeämter ? weisen diese jedoch Lücken auf, soll der Vermieter oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Hausverwalter herangezogen werden.

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